[su_youtube url=“https://youtu.be/JAT4H20Cwfg“ width=“450″ autoplay=“yes“] Leider ist es in Deutschland gesetzlich nicht verboten Tiere in Gefangenschaft zu halten. Zum Beispiel für die Ernährungs-, Bekleidungs- oder auch Unterhaltungsindustrie. Verboten ist jedoch hier ansässige Tiere aus der freien Wildbahn zu fangen und einzusperren. Es sei denn, bestimmte Ausnahmekriterien werden erfüllt.
Wir wurden in Münster auf eine illegale Vogelhaltung im Garten eines Hofes aufmerksam gemacht. Eine Elster wurde dort in einer kleinen Voliere eingesperrt – kaum Möglichkeit zum Fliegen, für das Tier, dass die Freiheit gewöhnt ist, eine absolute Quälerei. Am Außengitter wurde zudem eine sogenannte Kastenfalle angebracht. Das ließ vermuten, dass die Elster als Köder für andere Tiere dienen sollte, damit diese in die Falle laufen.
Zudem fanden die Aktivisten von tierretter.de noch eine weitere illegal betriebene Falle auf dem Gelände. In Nordrhein-Westfalen müssen Fallen dieser Art so gekennzeichnet sein, dass ersichtlich wird, wem die Falle zuzuordnen ist. Weiter
hin müssen sie mit einem Sender ausgestattet sein, der die Jagdpächter informiert, wenn etwas gefangen wurde. Beides war nicht der Fall.
tierretter.de e.V. hat die Vogelhaltung und die beiden illegalen Fallen bei den zuständigen Behörden angezeigt und vor Ort die Elster sofort aus ihrer Gefangenschaft befreit. Wir hoffen, dass sie nie wieder in eine solche Lage gerät.
UPDATE November 2017:
Aktive von tierretter.de haben die Haltung noch einmal kontrolliert. Beide Fallen wurden abgebaut und es werden auch weiterhin keine Vögel mehr in der Voliere gehalten!
Update – 02.03.2016:
Nachdem wir die Elster befreit und die Haltung angezeigt haben, scheint sich etwas geändert zu haben. Beide illegalen Fallen wurden entfernt und die Voliere ist auch nicht mehr in Betrieb.