Gerade in ländlichen Gebieten sehen wir auf Höfen oft Hunde in Zwingerhaltungen. Die Hunde, die in diesen Zwingern leiden müssen, werden als billige Alarmanlagen zum Schutz des Hofes oder als Jagdhunde missbraucht. Leider ist die Haltung von Hunden in Zwingern generell nicht untersagt. Die Tierschutzhundeverordnung gibt Mindestanforderungen vor, diese werden allerdings dem Wesen eines Hundes, unserer Meinung nach, nicht im Geringsten gerecht, denn kein Zwinger kann je einem Tier gerecht werden. Doch selbst diese gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen werden oft unterschritten.
So auch bei einer Zwingerhaltung, die uns im Kreis Coesfeld aufgefallen ist. Laut Gesetz darf keine Seite eines Zwingers die Länge von zwei Metern unterschreiten. Diese gesetzlich geforderte Anforderung wurde bei diesem maroden Zwinger unterschritten. Unsere Ermittler suchen zuerst das Gespräch mit dem Tierhalter – auch um ihm anzubieten ein schönes, neues und tiergerechtes Zuhause für den Hund zu suchen. Leider reagierte der Tierhalter genauso wie die meisten Menschen, die ihren Hund in einen Zwinger einpferchen mit völligem Unverständnis. Dem Hund gehe es gut und er halte seine Hunde schon seit Jahrzehnten so. Nach einer etwas aufgeheizten Diskussion rief der Tierhalter schlussendlich die Polizei, da er sein Hausrecht durch unsere Anwesenheit missachtet sah. Dieser Schritt war ganz in unserem Interesse, denn die Polizei oder das Veterinäramt hätten wir aufgrund der illegalen Zwingerhaltung sowieso umgehend informiert.
Vor Ort verfügte die Polizei, dass der Hund aus dem Zwinger heraus muss und auch nicht wieder hineindarf. Leider baut der Tierhalter in einem anderen Bereich des Hofes bereits einen neuen Zwinger, der wahrscheinlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen wird. Immerhin kann der Hund nun zumindest für eine Zeit aus seinem Gefängnis heraus. Wir werden den Fall weiter beobachten und natürlich auch den neuen Zwinger kontrollieren.