Juni 7, 2021 by Admin in Allgemein, Öffentlichkeitsarbeit 0 Kommentare 1401

Tierversuche sind grausam, tierquälerisch, völlig überbewertet, ethisch in keinster Weise vertretbar und zudem überflüssig. In Münster leiden täglich Affen, Ratten, Mäuse, Kaninchen, Meerschweine, Fische, Hausschweine, Insekten und viele weitere Tiere in etlichen Versuchslaboren. Unzählige Tiere werden weltweit „verbraucht“. Als „Tierverbrauch“ bezeichnet die gnadenlose Tierlabor-Industrie und die Forscherinnen und Forscher in diesen Laboren den ständigen Bedarf an Nachschub von Tieren jeglicher Gattung. Allein im Affenlabor der Covance-Laboratories am Kesselfeld in Münster werden Jahr für Jahr etwa 2.000 Affen bei qualvollen Giftigkeitsprüfungen misshandelt und anschließend getötet. Dieser Standort wurde gerade sogar noch gravierend erweitert, sodass in Zukunft dort noch mehr Tiere gequält werden können.

Im Universitäts-Klinikum der Stadt Münster, genauer gesagt in der ZTE, der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung im Schatten der Bettentürme werdem im Gebäude 8, dem einzigen Gebäude, dass vor Ort auf den Hinweisschildern der UKM keine konkrete Bezeichnung hat, ebefalls Versuche an Affen durchgeführt. Zudem werden dort unter anderem Experimente an Ratten, Mäusen, Kaninchen und Minischweinen gemacht – nach den zum Teil lang andauernden Versuchen werden die Tiere getötet und entsorgt.

Im Fachbereich Biologie der WWU (Badestraße 9) werden seit vielen Jahren Versuche an Meerschweinen durchgeführt, am Institut für Physiologie experimentiert man an Ratten und Mäusen. Und am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin an der Röntgenstraße 20 müssen Mäuse und andere Tiere leidvolle Versuche über sich ergehen lassen – genau wie an vielen weiteren Orten in Münster – oft mit Sorgfalt geheim gehalten – finden Tierversuche statt.

Den Betreiber*innen der uns bekannten Labore haben wir die Frage gestellt, was dort eigentlich genau passiert, wie Experimente an Tieren durchgeführt werden und weshalb diese Versuche stattfinden. Antworten gab es leider keine. Ebenso haben wir beim zuständigen Münsteraner Veterinäramt nachgefragt, was in den Laboren in Münster genau geschieht und wo noch weiterte Tierversuchs-Standorte in Münster sind. Als zuständige Behörde ist das Veterinäramt gesetzlich dazu verpflichtet, die genauen Daten und Vorgehensweisen bei den Versuchen, deren rechtliche Grundlage, Zahlen und Fakten zusammen zu tragen. Uns konnten die Mitarbeiter*innen leider diese Fragen nicht beantworten, da die Labore, in denen Tierversuche stattfinden gesetzlich geschützt sind, und diese Daten offensichtlich nichts für die Öffentlichkeit sind.

Nach weiteren Anfragen, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gerichtet waren, bekamen wir lediglich die Antwort, dass das IFG NRW auf unsere Anfragen nicht anzuwenden sei. Zu diesem Thema sei angemerkt, dass das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) auf der eigenen Homepage folgendes veröffentlicht:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.

Dieses Gesetz ist erstmal super, da auf dieser Gesetzesgrundlage alle Büger*innen Informationen bekommen können, die durch Behörden erhoben werden bzw. die Behörden bereits vorliegen. Leider gilt das allerdings nicht, wenn eine Anfrage zu Informationen von Forschungseinrichtungen gestellt wird, soweit diese im Bereicht Forschung, Lehre (…) tätig werden. Diese sogenannte „Bereichsausnahme“ des IFG sorgt dafür, dass Informationen über Tierversuchslabore, Informationen über die Anzahl und Art der dort gehaltenen Tiere, Informationen über genaue Standorte von tierexperimentellen Einrichtungen sowie Vorgehensweisen bei Tierversuchen gänzlich aus dem Informationszugang herausgenommen werden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass die Forschung von potentiellen Einflüssen von außen geschützt wird…, Transparenz sieht anders aus!

Dabei haben sich die EU-Mitgliedsstaaten schon im Jahr 2010 in der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU zu dem Ziel bekannt, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen. Diese Richtlinie verpflichtet die Länder ebenfalls dazu, die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden aktiv zu fördern. Tierversuchsfreie Tests sind aber nach wie vor rar und die Zahl der Terversuche skandalös hoch.

Wir fordern, dass Tierversuche abgeschafft werden. Sofort. Für immer.