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Ein Leben an der Kette – zwei illegale Hundhaltungen angezeigt

HomeHaustiere Ein Leben an der Kette – zwei illegale Hundhaltungen angezeigt
Januar 2, 2015 by Admin in Haustiere 0 Kommentare 15399 7

Die Haltung von Hunden an der Kette ist nach der Tierschutzhundeverordnung in Deutschland (zum Glück) gesetzlich verboten. Mitte November hat uns ein Vereinsmitglied gleich auf zwei solcher illegalen Kettenhundehaltungen im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

 

kettenhunde-tierretter-warendorf-top

 

Die Haltung von Hunden an Ketten oder in Zwingern ist tierquälerisch. Der Lebensraum der neugierigen und lebenslustigen Tiere wird auf wenige Meter begrenzt: bis an die Gitter des Zwingers oder eben auf die Länge der Kette. Wer seinen Hund in einem Zwinger oder an der Kette hält, hat absolut keine Ahnung von den Bedürfnissen von Hunden. Leider ist eine solche Haltung besonders auf dem Land noch sehr verbreitet. Jagdhunde oder Hofhunde leiden oft ihr ganzes Leben lang in winzigen und verdreckten Zwingern oder fristen ein Dasein als „billige Alarmanlage“ an der Kette auf dem Hof.

Wir haben diese beiden Tierhaltungen umgehend beim zuständigen Veterinäramt angezeigt. Mit Erfolg! Nur wenige Tage später erreichte uns die Rückmeldung, dass beiden Tierhaltern die Auflage erteilt wurde, die Zustände zumindest in den gesetzlichen Rahmen zu bringen. Eine Nachkontrolle durch das Veterinäramt wurde ebenfalls durchgeführt und bestätigte die Einhaltung dieser Auflage. Wir werden diese beiden Fälle weiter im Auge behalten und selbst noch einmal nachkontrollieren, ob die Auflagen bezüglich der gesetzlichen Mindestanforderung auch dauerhaft eingehalten werden!

Wenn Sie eine illegale Zwinger- oder Kettenhaltung von Hunden entdecken, melden Sie diese bitte UMGEHEND dem zuständigen Veterinäramt!

 

Abertausende Hunde leiden in Deutschland in winzigen Zwingern, an Ketten oder Laufleinen. Dabei ist nur die Haltung an einer Kette generell verboten. Eine Zwingerhaltung oder die Haltung an einer Laufleine unterliegen zwar Mindestanforderungen, diese werden dem Wesen eines Hundes jedoch nicht im Geringsten gerecht! So reicht nach dem Gesetz für einen kleinen Hund bereits die Grundfläche von nur sechs Quadratmetern in einem Zwinger, doch kein Zwinger ist je groß genug und tierretter.de setzt sich konsequent für eine Abschaffung aller Hundezwinger ein.

UPDATE:

Wir haben beide Hundehaltungen nachkontrolliert. Eine Hund lief nun frei auf dem Hof, die Haltung des anderen Hundes wurde immerhin in den gesetzlichen Rahmen geändert.

Gesetzliche Vorgaben zur Hundehaltung:
TIERSCHUTZHUNDEVERORDNUNG

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