Die Haltung von Hunden an der Kette ist nach der Tierschutzhundeverordnung in Deutschland (zum Glück) gesetzlich verboten. Mitte November hat uns ein Vereinsmitglied gleich auf zwei solcher illegalen Kettenhundehaltungen im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Die Haltung von Hunden an Ketten oder in Zwingern ist tierquälerisch. Der Lebensraum der neugierigen und lebenslustigen Tiere wird auf wenige Meter begrenzt: bis an die Gitter des Zwingers oder eben auf die Länge der Kette. Wer seinen Hund in einem Zwinger oder an der Kette hält, hat absolut keine Ahnung von den Bedürfnissen von Hunden. Leider ist eine solche Haltung besonders auf dem Land noch sehr verbreitet. Jagdhunde oder Hofhunde leiden oft ihr ganzes Leben lang in winzigen und verdreckten Zwingern oder fristen ein Dasein als „billige Alarmanlage“ an der Kette auf dem Hof.
Wir haben diese beiden Tierhaltungen umgehend beim zuständigen Veterinäramt angezeigt. Mit Erfolg! Nur wenige Tage später erreichte uns die Rückmeldung, dass beiden Tierhaltern die Auflage erteilt wurde, die Zustände zumindest in den gesetzlichen Rahmen zu bringen. Eine Nachkontrolle durch das Veterinäramt wurde ebenfalls durchgeführt und bestätigte die Einhaltung dieser Auflage. Wir werden diese beiden Fälle weiter im Auge behalten und selbst noch einmal nachkontrollieren, ob die Auflagen bezüglich der gesetzlichen Mindestanforderung auch dauerhaft eingehalten werden!
Wenn Sie eine illegale Zwinger- oder Kettenhaltung von Hunden entdecken, melden Sie diese bitte UMGEHEND dem zuständigen Veterinäramt!
UPDATE:
Wir haben beide Hundehaltungen nachkontrolliert. Eine Hund lief nun frei auf dem Hof, die Haltung des anderen Hundes wurde immerhin in den gesetzlichen Rahmen geändert.
Gesetzliche Vorgaben zur Hundehaltung:
TIERSCHUTZHUNDEVERORDNUNG