Die EU fördert Landwirte, die wegen Tierquälerei aufgefallen sind oder sogar verurteilt wurden. Recherchen zeigen: 50 auffällige Betriebe haben weiterhin Agrarsubventionen erhalten. Die @sz und die @tagesschau haben eine Recherche veröffentlicht, wie systematisch staatliche Förderung Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe geflossen sind, bei denen Tierquälerei bekannt wurde. Darunter befinden sich auch zahlreiche Betriebe, deren grausame Zustände durch unsere Recherchen aufgedeckt wurden.
Die Subventionierung von Tierquälern ist ein strukturelles Problem. Die Europäische Union setzt im internationalen Vergleich relativ hohe Standards für die Landwirtschaft, also etwa was Tier- und Naturschutzvorgaben anbelangt. Die Agrarsubventionen sollen die damit verbundenen Kosten ausgleichen. Gleichzeitig verpflichten sich die Landwirte, gewisse Auflagen einzuhalten, etwa zum Umwelt- oder Tierschutz. Ein Prozent aller Antragstellenden muss jedes Jahr überprüft werden. Zuständig für die Kontrolle sind zum Beispiel die lokalen Veterinärämter. Diese setzen dann auch die Höhe möglicher Strafen fest, Verstöße können mit Kürzungen geahndet werden. Doch die Hürden für empfindliche Strafen scheinen vergleichsweise hoch zu sein.
Schweine fressen in einem Betrieb den schwächeren Tieren bei lebendigem Leib die Ohren ab und verbeißen sich in deren Ringelschwänze. Die Buchten der Schweine sind viel zu eng, auf dem Boden sammeln sich Fäkalien. Sterbende und tote Tiere liegen zwischen den lebenden Schweinen. Ein Landwirt wirft leblose Tiere achtlos aus den Buchten.
Das alles haben wir vor wenigen Jahren in einem großen Schweinestall in Deutschland vorgefunden. Den verantwortlichen Landwirt haben wir angezeigt, Staatsanwaltschaft und Veterinäramt ermitteln – schließlich muss der Landwirt eine Geldstrafe zahlen wegen der „quälerischen Misshandlung“ seiner Schweine.
In dem Jahr, in dem die Misshandlungen bekannt werden, bekommt der Landwirt gut 45 000 Euro Agrarsubventionen von der EU. Das Veterinäramt bewertet die Tierquälerei als schweren Verstoß und zieht ihm für das entsprechende Jahr einen Teil seiner Subventionen ab – gerade einmal fünf Prozent. Und im Folgejahr erhält der Landwirt erneut die volle Summe von 45 000 Euro.
Wie kann das sein? Nach den Veröffentlichungen der Aufnahmen habe der Landwirt aufgehört Schweine zu halten, so das zuständige Landesministerium. Die Zahlung der EU-Agrarsubventionen für die von ihm bewirtschaftete Fläche hätte ihm somit für das Folgejahr nicht verwehrt werden können.
Weitere Ställe in einem anderen Bundesland. Auch hier laufen Schweine mit schweren Verletzungen herum. Das Gewebe am abgebissenen Schwanz einiger Tiere hat sich schon schwarz verfärbt. Sterbende Schweine werden offenbar sich selbst überlassen, sie liegen in den Gängen, ohne Zugang zu Wasser oder Futter.
Auch hier dokumentieren wir die Misshandlungen mit Videoaufnahmen, auch hier werden die Landwirte angezeigt, auch hier werden die Landwirte zu Geldstrafen verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft, bei ihr sei nicht aktenkundig gewesen, erklärt, dass die Betriebe auch Agrarsubventionen bezogen hätten. Auch hätten die für die Zahlung und Kontrolle zuständigen Behörden nicht um Akteneinsicht gebeten.
Das für die Kontrolle zuständige Landwirtschaftsministerium schreibt auf Anfrage, gegen die Betriebe seien im Jahr der Verstöße „Kürzungen von bis zu vier Prozent“ verhängt worden. Die Kürzungen erfolgten grundsätzlich nur im Jahr des Verstoßes. In den Folgejahren erhalten alle verurteilten Landwirte weiter Zehntausende Euro Subventionen – zum Teil sogar deutlich mehr als vor der Verurteilung wegen Tierquälerei.
Die Subventionierung von Tierquälern ist ein strukturelles Problem. Die Europäische Union setzt im internationalen Vergleich relativ hohe Standards für die Landwirtschaft, also etwa was Tier- und Naturschutzvorgaben anbelangt. Die Agrarsubventionen sollen die damit verbundenen Kosten ausgleichen. Gleichzeitig verpflichten sich die Landwirte, gewisse Auflagen einzuhalten, etwa zum Umwelt- oder Tierschutz. Ein Prozent aller Antragstellenden muss jedes Jahr überprüft werden. Zuständig für die Kontrolle sind zum Beispiel die lokalen Veterinärämter. Diese setzen dann auch die Höhe möglicher Strafen fest, Verstöße können mit Kürzungen geahndet werden. Doch die Hürden für empfindliche Strafen scheinen vergleichsweise hoch zu sein.
Gemeinsam mit anderen Tierrechts-Organisationen kritisieren wir, dass verurteilte Tierquäler von der EU weiterhin subventioniert werden. Wir beobachten seit Jahren ein systematisches Versagen der Justiz, der Verwaltung und Politik. Das Beziehen von öffentlichen Geldern in Form von Agrarsubventionen trotz bewiesener Tatsache, dass qualvolle Tierhaltung vorliegt, kann nicht rechtens sein.
Mehr zur Recherchen der Süddeutschen Zeitung und der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eu-agrarsubventionen-unternehmen-101.html