November 25, 2020 by Admin in Allgemein, Nutztierhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Schweine 0 Kommentare 4650

Die Anzeige von vier Schweinemastbetrieben im Kreis Steinfurt, die tierretter.de bereits im vergangenen Jahr getätigt hatte, führte mittlerweile in allen Fällen zu Verurteilungen der Betreiber*innen der Anlagen. Einzelfälle? Mit Nichten! Industrielle Tierhaltung hat immer mit der Ausbeutung und Qual von Tieren zu tun. Nur eine tierfreundliche, vegan-basierte Lebensweise schließt die Unterstützung dieses Systems konsequent aus.

Bereits am 03.07.2020 kam es beim Amtsgericht Rheine zum ersten Prozess gegen einen der betroffenen Schweinemäster aus Emsdetten. Der Betriebsleiter selbst war nicht vor Ort, um sich zu den Zuständen auf seinem Hof zu äußern oder sich zu verteidigen, sodass die Richterin schnell zu einem Urteil aufgrund von deutlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kommen konnte. Das Urteil lautete 40 Tagessätze von 80€, insgesamt also 3.200€. Zudem musste der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Ergebnisse der Verfahren aus den vergangenen Wochen zeigen nun erneut, dass wir die Landwirte zu Recht angezeigt hatten und sie nun daraufhin wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verurteilt wurden. Um Einzelfälle handelt es sich dabei jedoch nicht. Allein im Kreis Steinfurt leben zurzeit fast 1 Million Schweine. Die vier Ställe, bei denen es nun zu Urteilen gekommen ist, liegen nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Sollte es sich dabei um Einzelfälle handeln, wäre das schon ein Zufall, der einem Sechser im Lotto gleichkäme. Jetzt nehmen sie noch die Informationen der letzten Jahre dazu: Immer wieder wurden solche Zustände öffentlich gemacht. Um Einzelfälle handelt es sich dabei nicht, Bedingungen wie diese gehören genauso zur Schweinemast, wie die schlechte Werbestrategie der sogenannten Tierwohl-Label. Tiergesundheit spielt in der industriellen Tierhaltung nur dann eine Rolle, wenn sie Profit bringt. „Tiergesundheit“ und „Tierschutz“ sind nur Phrasen in dem System der Tierausbeutung, um die Verbraucher*innen zu besänftigen. Art- und verhaltensgerechte Tierhaltung – wie sie im Tierschutzgesetz gefordert wird – werden durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soweit runtergebrochen, dass das auf monetären Profit begünstigte System weiter Bestand hat und durch den Gesetzgeber legitimiert wird.

Die Veröffentlichungen von Aufnahmen, die durch Tierschützer*innen anonym angefertigt werden, werden immer wieder versucht zu verhindern oder die Aktivist*innen werden kriminalisiert. Der Einfluss der Bauernverbände reicht in diesem Zusammenhang sogar soweit, dass politische Forderungen formuliert werden, dass sogenannte „Einbrüche in Stallungen“ als Straftatbestände effektiv geahndet werden sollen. Die Landwirtschaft tut alles dafür, dass solche Aufnahmen nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Dabei ist die industrielle Tierhaltung immer mit Tierquälerei verbunden, denn der Profit steht in diesem System immer über dem Wohl der Tiere. Begünstigt wird dieses System dadurch, dass interne Kontrollinstanzen nicht funktionieren oder Behörden nur dann wirklich aktiv werden, wenn die Öffentlichkeit über Fälle wie diesen Kenntnis hat und dort somit der Druck entsteht, Konsequenzen ziehen zu müssen.

Verantwortung übernehmen! – Jetzt! – vegan leben!