Verbandsklagerecht retten!
Das Verbandsklagerecht und besonders die Stellung der CDU dazu verdeutlicht in welche Richtung die Politik der neuen Regierung in Bezug auf den Tierschutz gehen wird. Das Verbandsklagerecht, welches einigen anerkannten Tierschutzvereinen in NRW ermöglicht stellvertretend im Namen der Tiere zu klagen, wollte die CDU bereits Anfang 2017 in ihrer Position als Opposition kippen. Der Versuch scheiterte jedoch zunächst. Ab Mitte 2017 ist dies der neuen Landesregierung jetzt möglich. Auch die amtierende Landwirtschaftsministerin selber äußerte sich bereits zum Verbandsklagerecht und unterstellte, dass damit alle Tierhalter unter einen Generalverdacht gestellt werden würden ihre Tiere unsachgemäß zu halten. Welche Schlüsse aus dieser Aussage in Bezugnahme auf die Bilder getroffen werden, überlassen wir unseren Leser*innen.
Das Tierschutz-Verbandsklagerecht ist ein wichtiges Instrument für Tierrechte und muss vielmehr noch weiter ausgebaut werden. Stattdessen möchte die CDU diesen Fortschritt sogar rückgängig machen. In unserer Direkt-Petition können sie die verantwortlichen Stellen für dieses Thema sensibilisieren und den Erhalt des Verbandsklagerechts, auch in einem schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen fordern.
Mit der Unterzeichnung der Petition, senden Sie direkt folgenden Text an:
Ministerpräsident von NRW, Fraktionsvorsitzenden von CDU & FDP in NRW, Landwirtschaftsministerium von NRW
Text der Petition:
Sehr geehrte Landesregierung & sehr geehrtes Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen,
ich wende mich an Sie, weil mich die veröffentlichten Bilder aus einer Schweinemast in NRW wieder erschüttert haben. Mittlerweile zeugen zahlreiche Medienberichte von einer Tierhaltung, die nicht mehr tragbar und völlig aus den Fugen geraten ist – die Nutzung der Tiere wird auch auf einer grundsätzlichen Ebene immer kritischer betrachtet. Die Realität in den Ställen zeigt das Ausmaß der Gewalt, welcher Tiere ausgeliefert sind. Diese Veröffentlichungen zeigen klar und deutlich, dass die tierhaltende Landwirtschaft nicht mehr von Einzelfällen reden kann – Tierleid und Tierquälerei sind die Regel und nicht die Ausnahme.
Es hat sich ein massives Ungleichgewicht in der Tierhaltung etabliert, dem die Tiere schutz- und wehrlos ausgeliefert sind. Gegen das Tierschutzgesetz, in dem es heißt „Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ wird in der tierhaltenden Industrie tagtäglich verstoßen. Diese Verstöße bleiben jedoch in vielen Fällen ohne Folgen. Aus diesem Grund ist der Erhalt des Verbandsklagerechts ein unabdingbares Mittel, um dem Tierschutzgesetz zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Die Tiere dürfen nicht ihrer Schutzlosigkeit überlassen werden und müssen daher von rechtskräftigen Personen in deren Interesse vertreten werden. Wer nicht selbst klagen kann braucht Vertreter und Vertreterinnen. Durch einen Wegfall des Verbandsklagerechts würde diese Möglichkeit den Tieren wieder verloren gehen.
Das bestehende Ungleichgewicht zwischen Menschen, die aus profitablen Gründen Tiere halten, und dem Tierschutz, dessen Umsetzung sowohl von Amtstierärzten und Amtstierärztinnen als auch gemeinnützigen Verbänden verfolgt wird, wird immer stärker. Die aktuellen Aufnahmen belegen das besonders eindrücklich. Wenn nun Menschen, die selbst Tiere mästen und verkaufen in den Ministerien nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Tierschutz zuständig sind, kann dies nur auf Kosten der Tiere gehen. Eine Trennung der Zuständigkeiten von Landwirtschaft und Tierschutz ist daher eine notwendige Maßnahme, um den Ansprüchen eines Rechtsstaates gerecht zu werden. Die Interessen der Tiere und die Interessen der tierhaltenden Landwirtschaft stehen sich grundsätzlich gegenüber. Denn während die Tiere leben wollen, wollen die Tierwirtinnen und Tierwirte sie mästen und verkaufen, damit sie getötet werden und als Waren vermarktet werden können.
Meine inständige Bitte an Sie ist daher, im Sinne des Tierschutzgesetzes zu handeln und dessen Inhalte nicht nur umzusetzen, sondern auch weiter zu entwickeln, denn Tiere sind empfindungsfähige Wesen, genau wie wir Menschen auch. Über deren Leben und Tod sollte nicht beliebig und einzig und allein im Interesse der Nutznießer entschieden werden. Bereits die legale Nutzung von Tieren unter Einhaltung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bedeutet immenses und verhinderbares Leid für die Tiere.
Anstatt das Verbandsklagerecht auslaufen zu lassen oder sogar aufzuheben muss es im Sinne der Tiere sogar weiter ausgebaut werden. Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert – es wird Zeit, dass dies auch in der Politik ankommt.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Hier finden sie alle Hintergrundinformationen und Bilder unserer neusten Enthüllung:
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