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Illegale Zwingerhaltung: Behörden greifen durch

Fast vier Monate hat das Veterinäramt im Landkreis Emsland benötigt, um die illegale Haltung von zwei Hunden endgültig zu beenden. Nachdem tierretter.de bereits im August dieses Jahres aufgrund einer uns anonym zugestellten Tierschutzmeldung Recherchen zu diesem Fall aufgenommen hatte, konnten wir zahlreiche Verstöße gegen die Tierschutz Hundeverordnung belegen. Die beiden Hunde wurden auf einem abgelegenen Hof im Landkreis Emsland in separaten Zwingern auf einem Grundstück gehalten. Neben der Tatsache, dass die Zwinger beide komplett mit schimmeligem Kot übersät waren (Verstoß gegen §8 Tierschutz Hundeverordnung), kam hinzu, dass ein Zwinger nicht einmal über die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße verfügte und die Hunde sich zudem nicht gegenseitig sehen konnten (§6 Tierschutz Hundeverordnung). Insgesamt war auch stark anzuzweifeln, dass die sehr verwahrlosten Hunde die Zwinger überhaupt verlassen durften, da die alleinwohnende Halterin der Hunde aufgrund ihres Alters und der Abhängigkeit einer Gehhilfe nicht in der Lage war, den beiden Hunden ausreichend Umgang, Auslauf und Sozialkontakte zu gewähren, wie es laut §2 der Tierschutz Hundeverordnung gefordert wird.

Das Veterinäramt hatte damals aufgrund unserer ausführlichen Anzeige der Halterin gegenüber Auflagen erteilt, die bis Mitte Dezember nicht erfüllt wurden. Mittlerweile hatte sich zudem der Gesundheitszustand der kleinen Hündin verschlechtert, was die Behörden letztendlich dazu bewogen hat, die Tierhaltung an dieser Stelle komplett zu untersagen. Die beiden Hunde wurden somit umgehend aus der katastrophalen Zwingerhaltung befreit und haben nun gute Chancen, ihre letzten Lebensjahre hundegerecht zu genießen.