Dezember 9, 2019 by Bernd Bünker in Allgemein, Anzeige, Kettenhund 0 Kommentare 3719

Bereits Ende August haben wir eine Kettenhundehaltung im Landkreis Minden-Lübbecke angezeigt. Auf einer Recherche-Tour konnten wir damals zufällig Augenzeuge von einer erschreckenden Situation werden, als wir beobachteten, dass gleich zwei große Hunde an Ketten gehalten wurden. Die Haltung von Hunden wird in der Tierschutz Hundeverordnung geregelt, in der es heißt, dass die Haltung von Hunden an einer fixierten Kette verboten ist. In einem solchen Fall kann man sich sofort an das zuständige Veterinäramt wenden, das dann auf Basis der Verordnung tätig werden muss und dem Halter bzw. die Halterin entsprechende Auflagen zur Abstellung des Missstandes auferlegt. In unserem Fall hat das gut funktioniert. Bei unserer Nachkontrolle im Dezember konnten wir sehen, dass die beiden Hunde nun in einem neu gebauten großen Gehege, das teilweise überdacht ist, untergebracht sind. Natürlich stellt das eine Verbesserung der Situation für die beiden Hunde dar, da sie sich nun – zumindest innerhalb des Geheges – frei bewegen können und die Hundehaltung somit zumindest gesetzlich legal ist.


tierretter.de lehnt dennoch jede Zwinger- oder Anbindehaltung ab. Leider geben die deutschen Gesetze rücksichtslosen Hundehaltern noch immer die Möglichkeit, Hunde in Zwingern eingesperrt oder in (legaler) Anbindehaltung, bei der ein Hund an einer mindestens sechs Meter langen Laufleinenvorrichtung, zu halten. Die Haltung von Hunden an Ketten, Laufleinenvorrichtungen oder in Zwingern ist tierquälerisch, da der Lebensraum der intelligenten und sensiblen Tiere auf nur wenige Quadratmeter eingeschränkt wird. Besonders in ländlichen Räumen sind solche Hundehaltungen noch sehr verbreitet, was wir auch immer wieder beobachten müssen.

Du kannst selbst aktiv werden: Wenn du Kenntnis über eine illegale Hundehaltung hast, melde diese bitte sofort dem zuständigen Veterinäramt. Dabei unterstützen wir dich gerne!

Missstand melden!