Oktober 14, 2019 by Bernd Bünker in Allgemein 0 Kommentare 3230

Nur zufällig haben wir Anfang Oktober im Kreis Borken einen Hund gesehen, der mit einem sogenannten Ferntrainer (Teletakt-Gerät mit Elektroschock-Funktion per Fernbedienung) ausgestattet wurde. Diese Art der „Trainingsmethode“ ist bereits seit 2006 gesetzlich verboten und stellt somit auch offiziell eine Tiermisshandlung dar. Laut Tierschutzgesetz §3, Nr. 11 „ist es verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere in seiner Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt […]“.

Wir haben diese Hundehaltung umgehend bei der Polizei und dem zuständigen Veterinäramt angezeigt, denn Tierquälerei muss immer strafrechtlich verfolgt werden!