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Neben Ansitz- oder Gesellschaftsjagden stellen viele Jäger*innen in ihren Jagdrevieren zudem Fallen auf. Dies stellt eine besonders heimtückische Art des Jagens dar. Tiere werden durch Köder z.B. in eine Durchlauffalle gelockt und dann schlagen alle Ein- und Ausgänge zu. Sobald der Jäger an der Falle erscheint, erschießt er in der Regel das gefangene Tier, dass keine Chance zur Flucht hat.
Ende Februar erreichte tierretter.de die Information über so eine Falle, in der ein Marder gefangen wurde. Vor Ort war schnell klar, dass diese Falle illegal betrieben wurde.
Laut dem Landesjagdgesetz aus Nordrhein-Westfalen müssen solche Fallen sichtverblendet sein, diese Falle war aber zu allen Seiten jedoch offen. Zudem fehlte eine vorschriftsmäßige Beschilderung der Falle mit genauen Hinweisen auf Jagdrevier und Aufsteller sowie ein elektronisches Fangmeldesystem, das den Jäger umgehend benachrichtigt, wenn die Falle ausgelöst wurde.
Die Aktiven von tierretter.de haben die Falle dokumentiert und den Marder umgehend freigelassen. Illegale Fallen können bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde und dem Ordnungsämtern angezeigt werden. Im gleichen Waldgebiet konnten nach kurzer Suche zwei weitere illegale Fallen gefunden werden.
tierretter.de hat den zuständigen Behörden alle Fallen gemeldet, die bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet haben. Eine der drei illegalen Fallen wurde mittlerweile komplett entfernt.