„Verbot der ‚ganzjährigen‘ Anbindehaltung“
oder auch
„Es bleibt vollkommen legal Rinder so zu fixieren, dass sie sich nur hinlegen und wieder aufstehen könne, solange das nicht ganzjährig passiert“
Ihr wisst, dass wir für reformistische Forderungen oder Gesetzesänderungen nichts weiter als Kritik übrig haben. Warum zeigt sich an der aktuell beschlossenen Gesetzesänderung zum Thema Anbindehaltung eindeutig. Die Anbindehaltung ansich ist tierquälerisch und eigentlich ein Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes in dem es heißt:
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“
So, nun wird das also doch verboten, aber nur ganzjährig. Heißt die tierhaltenden Bauern dürfen die Tiere weiter so fixieren, auch über Tage, Wochen und Monate hinweg, solange es eben nicht ganzjährig passiert. Von der Übergangsfrist bis 2028 ganz zu schweigen.
Reformismus ist Verrat an den Tieren, nichts anderes.
(Zur Bebilderung ein aktuelles Foto einer unserer Recherchen, diese Haltung ist dementsprechend legal. Bis 2028 dürften diese Tiere das ganze Jahr lang so gehalten werden, ab 2028 eben nur nicht mehr ‚ganzjährig‘)