Juni 29, 2020 by Bernd Bünker in Allgemein 0 Kommentare 2459

Im Januar 2019 wurden wir auf eine Ponyhaltung im Stadtbereich von Essen aufmerksam gemacht. Dort sollte eine Pferdehalterin bereits seit Jahren ein Pony in einer dunklen, ca. 3×3 Meter kleinen Gartenhütte dauerhaft und ohne jeglichen Auslauf halten. Die Bilder sprechen für sich. Umgehend hatten wir das zuständige Veterinäramt in Kenntnis gesetzt, um dem Pony schnellstmöglich zu helfen und es aus dieser schlimmen Haltung zu befreien.

Eingesperrt und vernachlässigt: Pony in Essener Gartenlaube

Juli 2019 hatten wir dann routinemäßig bei dem Amt nachgefragt, ob der Fall seitens der Behörde abgeschlossen sei. Dieses Telefonat führte dazu, dass der Fall „in der Priorität hoch rutscht“ (O-Ton des Mitarbeiters) und jetzt weiter bearbeitet werden solle. Bei unserer Nachkontrolle rund vier Wochen nach diesem Telefonat konnten wir leider keinerlei Veränderung zu unseren mittlerweile acht Monate zurückliegenden Beobachtungen feststellen.

Rechts im Bild: in diesem Schuppen stand das Pony über viele Jahre

Ein aktuelles Bild, das im Mai 2020 entstand, zeigt nun, wie das Pony vor der Gartenhütte in einem kleinen Auslauf steht. Wenn das ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellen soll, hatten wir uns das allerdings schon noch etwas anders vorgestellt. Eine Wiese vielleicht, mit Möglichkeiten sich mal richtig zu bewegen, echtes Gras unter den Hufen und noch ein bisschen mehr Zuwendung, vielleicht sogar Artgenoss*innen wären bestimmt so richtig toll gewesen…

Der ganze „Lebensraum“…, für dieses Pony bestimmt kein Lebenstraum!

Um die aktuellen Umstände der Ponyhaltung besser nachvollziehen zu können, haben wir das Veterinäramt erneut kontaktiert und offiziell folgende Fragen zukommen lassen:

1. Zu welchem Zeitpunkt und wie oft insgesamt wurde die Tierhaltung durch Ihre Behörde überprüft?

2. Welche Missstände bzw. Mängel wurden genau festgestellt?

3. Wurden Auflagen für die Tierhaltung erteilt?

4. Nach welchen Kriterien, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Gutachten wird die Haltung von Pferden durch Ihre Behörde beurteilt?

5. Stellt die Tatsache, dass das Pferd aktuell über einen kleinen Freilauf verfügt eine Verbesserung dar?

6. Gibt es noch ausstehende Auflagen, die zurzeit durch die Tierhalterin nicht erfüllt wurden?

Die Antwort auf diese Fragen erreichte uns vor wenigen Tagen von der Pressestelle der Stadt Essen: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können seitens der Stadtverwaltung keine Auskünfte und Details über Maßnahmen und Ermittlungserkenntnisse weitergegeben werden. Mitgeteilt werden kann, dass durch die Stadt Essen eine Ordnungsverfügung erlassen und die darin geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Seitens des Veterinäramtes wurden entsprechende Kontrollen durchgeführt, aus denen keine Beanstandungen hervorgingen. Demnach wird der Sachverhalt vom Veterinäramt der Stadt Essen als abgeschlossen betrachtet.“

Dieser Fall stellt leider keinen untypischen Verlauf dar, bei unserer täglichen Arbeit haben wir mit unzähligen Veterinärbehörden zu tun. Transparenz scheint dabei in vielen Fällen ein Fremdwort zu sein, was bei uns zu wenig Nachvollziehbarkeit in der Bearbeitung von Tierschutzfällen durch die zuständigen Behörden nach sich zieht. Dennoch ist es unermesslich wichtig, jedes Vergehen und jede Vernachlässigung von Tieren dort zur Anzeige zu bringen und zu dokumentieren.

Wenn ihr selbst Zeuge oder Zeugin von Missständen werdet, solltet auch ihr das umgehend melden. Wir unterstützen euch dabei:
Misstand melden!