„Vernünftiger Grund“ ins Jagdgesetz – die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten kürzen und Oline-Petition unterstützen!
Das wesentliche Grundprinzip des Tierschutzrechts ist, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. “Vernünftig ist ein Grund, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden“ (Lorz-Metzger, TierSchG § 1 Rn 62).
Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden.
Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, ist eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz einzuführen und die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt, anzupassen. Diese Forderung richtet sich sowohl an die amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, als auch an die politisch Verantwortlichen der Parteien, die beabsichtigen in der kommenden Legislaturperiode eine Regierungspartei im Bundestag zu stellen, und an die zuständigen Ministerien in den Ländern.
Fuchsjagd: Jäger*innen töten und entsorgen jedes Jahr über 400.000 Füchse
Der Rotfuchs wird in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt. Während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt, Hunde werden in ihren Bau, den Rückzugsort für die Geburt der Welpen, geschickt, man hält sie in kargen Zwingern gefangen, um sogenannte Bau- oder Bodenhunde an ihnen auszubilden, sie sind Opfer von Treibjagden und Fuchswochen. Jedes Jahr sterben weit über 400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd.
Jäger*innen argumentieren gerne, dass die Zahl der Füchse überhandnehme, würden sie nicht bejagt. Das ist natürlich völlig falsch: Im Kanton Genf wird dem Fuchs mit wenigen Ausnahmen seit 1974 nicht mehr nachgestellt, in Luxemburg seit 2015. Die Zahl der Füchse ist seitdem weder in Genf noch Luxemburg ausgeufert. Wo die Jagd nicht störend in die Natur eingreift, entwickelt sich mehr Artenvielfalt.
Dabei sind Füchse äußerst nützlich: Sie fressen das Aas überfahrener Tiere, erbeuten bis zu 5.000 Mäuse pro Jahr und sind „Fitness-Trainer“ ihrer Beutetiere: Durch das Reißen kranker und schwacher Tiere wird die Ausbreitung von Krankheiten verhindert, während fitte Individuen ihr Erbgut an die nächste Generation weitergeben können.
In den letzten 11 Jahren wurden in Deutschland über fünf Millionen Füchse getötet, trotzdem hat sich die Zahl der Feldhasen in dieser Zeit um etwa 40 Prozent reduziert, die Zahl der Rebhühner um über 60 Prozent. Davon, dass die intensive Fuchsjagd zur Stabilisierung dieser Tierarten beiträgt, kann also keine Rede sein. Nicht der Fuchs ist die Ursache für den Rückgang dieser – nach wie vor bejagten – Arten, sondern die Zerstörung von Lebensraum und Nahrungsquellen, insbesondere durch die intensive Landwirtschaft.
Füchse dienen weder als Lebensmittel, noch findet das Fell der Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Ein weiteres Beispiel ist die Vogeljagd: Deutsche Jäger*innen töten über zwei Millionen Vögel pro Jahr
Wohl die wenigsten Menschen bekommen jemals die Waldschnepfe zu Gesicht. Sie lebt von Regenwürmern, Käfern, Tausendfüßlern. Auf der aktuellen Roten Liste steht sie auf der Vorwarnliste. Außerdem gilt sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art! Dennoch wurden im Jagdjahr 2019/2020 fast 10.000 dieser Zugvögel in Deutschland geschossen. Von der Waldschnepfe werden die Eingeweide gelegentlich krossgebraten als „Schnepfendreck“ auf Toast serviert. Ist das ein vernünftiger Grund, eine „besonders geschützte“ Art zu jagen?
Insgesamt werden in Deutschland jedes Jahr über zwei Millionen Vögel im Rahmen der Jagd getötet – die wenigsten davon werden als Lebensmittel „verwertet“, den meisten als sogenannten Schädlingen nachgestellt. Belege dafür, dass die Jagd einen positiven Einfluss auf die Schadensituation durch Wildvögel in der Landwirtschaft hat, können allerdings nicht auf den Tisch gelegt werden. Für die meisten Vogelarten dürfte kein vernünftiger Grund für deren Bejagung vorliegen. In Situationen, wo es zu Konflikten zwischen den Nutzungsinteressen des Menschen und den Lebensraumansprüchen von Vögeln kommt, sollten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Für die meisten Probleme wird es Lösungen geben, die für die entsprechende Tierart nicht tödlich ist.
Wie sieht es mit Abschuss von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes aus?
Über den Abschuss von Hunden und Katzen in Deutschland gibt es keine verlässlichen Statistiken. Auf der Basis von Streckenlisten einiger weniger Bundesländer kann man aber davon ausgehen, dass etwa 200.000 bis 300.000 Katzen pro Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen getötet werden. Schätzungsweise einige Hundert Hunde werden pro Jahr im Rahmen des Jagdschutzes getötet.
Rechtsgrundlage sind die in den Landesjagdgesetzen individuell geregelten Befugnisse der Jagdschutzbeauftragten. Ziel der Regelung soll der Schutz des Wildes vor Gefahren aller Art sein. Doch der läuft beim Abschuss von Katzen weitgehend ins Leere. Zum einen gibt es nur ganz wenige jagdbare Tierarten (Kaninchen, junge Feldhasen, Rebhuhn-/Fasanenküken), die überhaupt Opfer von Katzen werden könnten, zum anderen trägt die Tötung von Hauskatzen nicht zum Erhalt der Bestände dieser Tierarten bei. Die Tötung von Hauskatzen ist in Bezug auf den Nutzen unverhältnismäßig und der denkbar größte Eingriff in das Eigentumsrecht des Katzenhalters.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten. Mittels milderer Maßnahmen als dem Tod kann man lokalen Problemen entgegentreten. Diese Probleme betreffen dann aber eher den Naturschutz als die jagdlich genutzten Arten. Zu den Maßnahmen gehören das Einfangen mit dem Ziel der Ermittlung des Katzenhalters, die Kastration, das Chippen und Registrieren.
Als Mitglied im Aktionsbündnis Fuchs unterstützt tierretter.de e.V. die Kampagne „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“ – hier geht´s zur Petition: https://www.change.org/stopkilling