Die Tierrechtsorganisationen Deutsches Tierschutzbüro, SOKO Tierschutz, Animal Rights Watch (ARIWA) und tierretter.de haben heute die Website www.tierschutz-skandale.de veröffentlicht. Hinter der Website verbirgt sich eine Datenbank der Tierschutz-Skandale, die diese Organisationen seit 2016 dokumentiert und veröffentlicht haben. Ohne die Organisationen wären die 163 Fälle von Tierquälerei in der tierhaltenden Landwirtschaft vermutlich niemals entdeckt und aufgedeckt worden, denn die Behörden hatten keine Kenntnis davon. Im Mittelpunkt der Website steht eine Deutschlandkarte, auf der diejenigen Landkreise markiert sind, in denen die Organisationen Tierschutzverstöße dokumentiert haben. Zu jedem Fall sind weitere Informationen abrufbar. Zudem kann durch ein Suchfeld gezielt nach Verstößen gesucht werden und es gibt eine Unterseite mit Statistiken.

Gute Gründe für das Ende der Fuchsjagd!

Es gibt sowohl aus wildbiologischer als auch aus gesundheitlicher Sicht keine vernünftigen Gründe für die Fuchsjagd. Ganz im Gegenteil. Füchse sind sehr nützliche Tiere, die wir in unseren Wäldern und Wiesen als Gesundheitspolizei brauchen. In Luxemburg ist die Fuchsjagd bereits seit 2015 verboten. Jäger:innen hatten daraufhin mit einer Überpopulation von Füchsen oder der Verbreitung von Krankheiten gerechnet. Das ist alles nicht passiert, da sich die Bestände tatsächlich selbst regulieren. Füchse sind im natürlichen Kreislauf unserer Natur ein wichtiges Glied. Ein Verbot der Fuchsjagd ist längst überfällig.

Was sind Schliefenanlagen genau und sind sie legal?

Aktuell werden in Deutschland etwa 100 sogenannte Schliefenanlagen aktiv durch Jäger:innen betrieben. In den Anlagen findet die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen statt. Dabei wird der Fuchs in ein künstlich angelegtes Tunnelsystem gesetzt, das einen Fuchsbau simulieren soll. Anschließend wird der auszubildende Hund hinterhergeschickt. Der Fuchs hat dann irgendwann einen Kessel erreicht, der durch ein Gitter vom Hund getrennt wird, damit der Spürhund ihn körperlich nicht erreichen kann. Es darf also zu keinem direkten Kontakt kommen. Die ständige Todesangst beim Fuchs bleibt aber. Ziel dabei ist es, dass der Hund übt, den Fuchs aus dem Bau zu treiben, damit dieser dann auf freiem Feld erschossen werden kann. Bei dem Training für die „Baujagd“ werden immer wieder dieselben Füchse dieser schlimmen Hetzjagd ausgesetzt. Das Leben dieser sehr sensiblen und intelligenten Tiere verläuft ansonsten extrem öde, da die Füchse in kleinen Zwingern gehalten werden. Normalerweise ist das Revier eines Fuchses bis zu 300 Hektar groß. Das eingesperrt sein und die ständige Gegenwart von Hunden und Menschen bedeutet für Wildtiere erheblichen Stress. Das wird auch in Gutachten bestätigt, die von länger anhaltenden und erheblichen Leiden für die Füchse, die in Schliefenanlagen gehalten werden, berichten. Es geht also um Tierquälerei, die nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten ist. Schliefenanlagen und auch die Baujagd sind aber in Deutschland in fast allen Bundesländern trotzdem noch immer legal. In anderen Ländern der EU sind Schliefenanlagen aufgrund der Grausamkeit schon lange verboten.

Falsche Argumente der Jäger:innen

Der Fuchs verbreitet Tollwut: Die Tollwut ist in Deutschland seit 2008 ausgestorben, der Fuchs ist als Überträger also nicht mehr relevant. Die intensive Jagd auf den Fuchs hat nicht zur Bekämpfung der Tollwut beigetragen, sondern erst der großflächige Abwurf von Impfködern aus dem Flugzeug.

Der Fuchs fördert die Ausbreitung des Fuchsbandwurms: Falsch. Richtig ist, dass die Jagd auf den Fuchs die Verbreitung des Fuchsbandwurms durch einen höheren Anteil von gegen den Befall anfälligeren Jungtieren und durch verstärkte Wanderbewegungen innerhalb der Fuchspopulation tatsächlich fördert. Den Beleg dafür zeigt die Zunahme der Befallsrate von 40 auf 55% durch Intensivbejagung in einem 693 Quadratkilometer großen Untersuchungsgebiet in Frankreich. Seit dem Verbot der Fuchsjagd in Luxemburg ist die Befallsrate von 40 auf 20% gesunken. Ein interessanter positiver Nebeneffekt ist, dass die Verbreitung von Zecken mit Borrelien (Erreger der Bolleriose) bei hohen Fuchspopulationen rückläufig ist, da Mäuse als Hauptwirte von Zecken ihr Verhalten ändern und sich weniger an der Erdoberfläche aufhalten.

Die Fuchsjagd verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung von Wirbeltieren „ohne vernünftigen Grund“ in §1 und §7. Es gibt keinen vernünftigen Grund für die Fuchsjagd. Getötete Füchse werden meistens einfach weggeworfen. Fuchsjagd schafft erhebliches Leiden. Bei der Baujagd werden Füchse von einem Hund aus dem Bau getrieben und anschließend getötet. Die Ausbildung der Hunde findet in Schliefenanlagen statt, in denen eigens dafür in Gefangenschaft gehaltene Füchse in Zwingeranlagen leben. Bei der Fallenjagd werden Füchse in Lebendfallen gefangen und anschließend getötet. Jungtiere und Welpen werden entweder aus dem Bau getrieben oder direkt vor dem Fuchsbau erschossen. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Fuchses unter aktiver Bejagung liegt unter einem Jahr.

Fuchsjagd zerstört Selbstregulation und Sozialstrukturen

Füchse leben in sozialen Verbänden und Familiengruppen. Nachwuchs bekommen nur die ranghohen Tiere. Durch eine Bejagung werden diese Sozialstrukturen zerstört und die meisten weiblichen Füchse (Fähen) bekommen dann Nachwuchs. In Luxemburg, wo es keine Jagd auf Füchse mehr gibt, bleibt die Populationsdichte konstant und die Geburtenraten sind niedrig.

Aktuelle Situation: Verfahren gegen die Betreiber:innen der Schliefenanlage in Lemgo Voßheide

Nach der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Detmold gegen Hauptverantwortliche der Schliefenanlage in Lemgo Voßheide hat im Dezember 2022 der verhandelnde Richter innerhalb von sechs Monaten Alternativen für die Ausbildung von Hunden für die Jagd gefordert – ohne lebende Füchse. Der Richter wollte so den Druck aufrechterhalten, notwendige Änderungen herbeizuführen. Zudem betonte er, dass er keine Notwendigkeit für die Fuchsjagd an sich sieht. Aus diesem Grund fordern wir die Schließung aller Schliefenanlagen in Deutschland.

Die EU fördert Landwirte, die wegen Tierquälerei aufgefallen sind oder sogar verurteilt wurden. Recherchen zeigen:  50 auffällige Betriebe haben weiterhin Agrarsubventionen erhalten. Die @sz und die @tagesschau haben eine Recherche veröffentlicht, wie systematisch staatliche Förderung Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe geflossen sind, bei denen Tierquälerei bekannt wurde. Darunter befinden sich auch zahlreiche Betriebe, deren grausame Zustände durch unsere Recherchen aufgedeckt wurden.

Die Subventionierung von Tierquälern ist ein strukturelles Problem. Die Europäische Union setzt im internationalen Vergleich relativ hohe Standards für die Landwirtschaft, also etwa was Tier- und Naturschutzvorgaben anbelangt. Die Agrarsubventionen sollen die damit verbundenen Kosten ausgleichen. Gleichzeitig verpflichten sich die Landwirte, gewisse Auflagen einzuhalten, etwa zum Umwelt- oder Tierschutz. Ein Prozent aller Antragstellenden muss jedes Jahr überprüft werden. Zuständig für die Kontrolle sind zum Beispiel die lokalen Veterinärämter. Diese setzen dann auch die Höhe möglicher Strafen fest, Verstöße können mit Kürzungen geahndet werden. Doch die Hürden für empfindliche Strafen scheinen vergleichsweise hoch zu sein.

Schweine fressen in einem Betrieb den schwächeren Tieren bei lebendigem Leib die Ohren ab und verbeißen sich in deren Ringelschwänze. Die Buchten der Schweine sind viel zu eng, auf dem Boden sammeln sich Fäkalien. Sterbende und tote Tiere liegen zwischen den lebenden Schweinen. Ein Landwirt wirft leblose Tiere achtlos aus den Buchten.

Das alles haben wir vor wenigen Jahren in einem großen Schweinestall in Deutschland vorgefunden. Den verantwortlichen Landwirt haben wir angezeigt, Staatsanwaltschaft und Veterinäramt ermitteln – schließlich muss der Landwirt eine Geldstrafe zahlen wegen der „quälerischen Misshandlung“ seiner Schweine.

In dem Jahr, in dem die Misshandlungen bekannt werden, bekommt der Landwirt gut 45 000 Euro Agrarsubventionen von der EU. Das Veterinäramt bewertet die Tierquälerei als schweren Verstoß und zieht ihm für das entsprechende Jahr einen Teil seiner Subventionen ab – gerade einmal fünf Prozent. Und im Folgejahr erhält der Landwirt erneut die volle Summe von 45 000 Euro.

Wie kann das sein? Nach den Veröffentlichungen der Aufnahmen habe der Landwirt aufgehört Schweine zu halten, so das zuständige Landesministerium. Die Zahlung der EU-Agrarsubventionen für die von ihm bewirtschaftete Fläche hätte ihm somit für das Folgejahr nicht verwehrt werden können.

Weitere Ställe in einem anderen Bundesland. Auch hier laufen Schweine mit schweren Verletzungen herum. Das Gewebe am abgebissenen Schwanz einiger Tiere hat sich schon schwarz verfärbt. Sterbende Schweine werden offenbar sich selbst überlassen, sie liegen in den Gängen, ohne Zugang zu Wasser oder Futter.

Auch hier dokumentieren wir die Misshandlungen mit Videoaufnahmen, auch hier werden die Landwirte angezeigt, auch hier werden die Landwirte zu Geldstrafen verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft, bei ihr sei nicht aktenkundig gewesen, erklärt, dass die Betriebe auch Agrarsubventionen bezogen hätten. Auch hätten die für die Zahlung und Kontrolle zuständigen Behörden nicht um Akteneinsicht gebeten.

Das für die Kontrolle zuständige Landwirtschaftsministerium schreibt auf Anfrage, gegen die Betriebe seien im Jahr der Verstöße „Kürzungen von bis zu vier Prozent“ verhängt worden. Die Kürzungen erfolgten grundsätzlich nur im Jahr des Verstoßes. In den Folgejahren erhalten alle verurteilten Landwirte weiter Zehntausende Euro Subventionen – zum Teil sogar deutlich mehr als vor der Verurteilung wegen Tierquälerei.

Die Subventionierung von Tierquälern ist ein strukturelles Problem. Die Europäische Union setzt im internationalen Vergleich relativ hohe Standards für die Landwirtschaft, also etwa was Tier- und Naturschutzvorgaben anbelangt. Die Agrarsubventionen sollen die damit verbundenen Kosten ausgleichen. Gleichzeitig verpflichten sich die Landwirte, gewisse Auflagen einzuhalten, etwa zum Umwelt- oder Tierschutz. Ein Prozent aller Antragstellenden muss jedes Jahr überprüft werden. Zuständig für die Kontrolle sind zum Beispiel die lokalen Veterinärämter. Diese setzen dann auch die Höhe möglicher Strafen fest, Verstöße können mit Kürzungen geahndet werden. Doch die Hürden für empfindliche Strafen scheinen vergleichsweise hoch zu sein.

Gemeinsam mit anderen Tierrechts-Organisationen kritisieren wir, dass verurteilte Tierquäler von der EU weiterhin subventioniert werden. Wir beobachten seit Jahren ein systematisches Versagen der Justiz, der Verwaltung und Politik. Das Beziehen von öffentlichen Geldern in Form von Agrarsubventionen trotz bewiesener Tatsache, dass qualvolle Tierhaltung vorliegt, kann nicht rechtens sein.

Mehr zur Recherchen der Süddeutschen Zeitung und der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eu-agrarsubventionen-unternehmen-101.html

Der 24. April steht immer ganz unter dem Stern der Abschaffung der Tierversuche. Anlässlich dieses Termins haben wir gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnis gegen Tierversuche Münster eine Mahnwache auf dem Münsteraner Stubengassenplatz abgehalten. Tierversuche gehören abgeschafft! Hier bei uns in Münster steht das größte Affenlabor Europas, das unter dem Namen Labcorp Devolpment firmiert. Besser bekannt ist der alte Name Covance. Allein in diesem Labor werden jährlich bis zu 2.000 Affen nach unsagbar schrecklichen und qualvollen Giftigkeitsprüfungen getötet. Neben dem Labor von Labcorp gibt es eine ganze Anzahl weiterer Tierversuchslabore in Münster, deren unzählige Versuchsopfer wir zum internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche gedenken. Dazu gehören die zentrale tierexperimentelle Einrichtung (ZTE) der Uni Münster, der Fachbereich Biologie, das Max-Planck-Institut und weitere in der Öffentlichkeit meist unbekannte Laboratorien.

Demo gegen Tierversuche am 07.08. in #Münster

Gemeinsam mit dem Bündnis gegen Tierversuche Münster protestierten rund 200 Menschen gegen den Einsatz von Tieren in Laborversuchen und den Umstieg auf eine moderne, tierversuchsfreie Forschung. Nach dem Auftakt auf dem Stubengassenplatz zogen die Teilnehmer*innen über den Prinzipalmarkt zum Ludgeri-Kreisel und am Hauptbahnhof vorbei. Unser Demo-Zug hat dabei unglaublich viel Aufmerksamkeit und Zuspruch bekommen. Passant*innen wurde dabei verdeutlicht, dass das Affenlabor Covance seit mehr als 35 Jahren in Münster sein Unwesen treibt und jedes Jahr etwa 2.000 Affen bei sogenannten Giftigkeitsprüfungen quält. Auch an der Uni Münster finden viele Tierversuche statt, ebenso im Max-Planck-Institut Münster. Dabei sind Tierversuche wissenschaftlich gesehen unsinnig, weil diese nicht auf Menschen übertragbar sind.

Verdeutlicht wird aktuell der Missbrauch an Tieren in Münster durch eine stadtweite Plakataktion der Ärzte gegen Tierversuche. Auf den Plakaten steht: Wussten Sie, dass in Münster schwangere Affen vergiftet werden?“

Herzlichen Dank an alle Teilnehmer*innen und Unterstützer*innen.

Weitere Bilder von der Demo findest du hier: https://www.flickr.com/photos/tierretter/albums/72157719662469892

Mitten in Münster, direkt vor dem alten Rathaus wurde ein riesiger Friedhof der Versuchstiere installiert. Die organisationsübergreifende Aktion wurde vom Bündnis gegen Tierversuche Münster am Samstag dem 17. Juli durchgeführt. Mit der Mahnwache machen wir auf die unzähligen Opfer der Tierversuchs-Industrie aufmerksam. Mehr als 2.000 Stofftiere symbolisieren an dieser Stelle allein den „Bedarf“ an Affen in dem gigantischen Affenversuchslabor von Covance. Der Konzern tötet allein an dem Standort in Münster jährlich bis zu 2.000 Affen in qualvollen Giftigkeitsprüfungen. Noch viel mehr Tiere leiden in den Versuchslaboren der Westfälischen Wilhelms Universität, besonders erwähnenswert ist hier die ZTE, die „zentrale tierexperiementelle Einrichtung“ im Gebäude 8 direkt neben den Bettentürmen der Uniklinik Münster. Und auch beim Max-Planck-Institut an der Röntgenstraße werden in Münster Tierversuche durchgeführt. Die Universität Münster hat im vergangenen Jahr laut offizieller Zahl 41.730 Tiere in Versuchen verwendet, vom Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin gibt es hierzu keinerlei Informationen.

Mit dem Friedhof für Versuchstiere gedenkt das Bündnis gegen Tierversuche Münster mit mehr als 2.000 Tieren, von der Maus bis zum Affen aus symbolisch den Opfern der Tierversuchslabore in Münster und trägt dadurch zum Thema transparente Tierversuche bei, um den namenlosen Tieren in den Laboren eine gemeinsame, eine laute Stimme geben. Diese ruft unmissverständlich: „Tierversuche gehören abgeschafft!“

Eine ausführliche Bilderstrecke der Aktion findest du auf unserem Flickr Profil: https://www.flickr.com/photos/tierretter/albums/72157719566586302

Seit 2012 gehen tausende Menschen auf die Straße, um die Schließung aller Schlachthäuser zu fordern. Jedes Jahr werden es mehr. Bist du auch dabei?

Weltweite Großdemonstrationen „Für die Schließung aller Schlachthäuser“ werben für das Ende der Schlachtindustrie – Demo in Münster am 19. Juni 2021

Weltweit fordern Tierrechtsorganisationen und engagierte Aktive vereint das Ende der Tierausbeutung und die Schließung aller Schlachthäuser. Zum ersten Mal fanden 2012 in Frankreich Demonstrationen zur Schließung aller Schlachthäuser statt.

Die Hauptforderung, Schlachthäuser abzuschaffen und das Schlachten von Tieren zu beenden, wird in Deutschland mit einigen konkreteren Ansätzen untermauert, die auf politischer Ebene den Weg zur Schließung der Schlachthäuser ebnen könnten. Gleichzeitig rufen die Demonstrationen aber auch alle Menschen auf, ihren Konsum zu reflektieren und sich zugunsten von Tierrechten und Umweltschutz für eine vegane Lebensweise zu entscheiden.

Tierethik als Bildungsinhalt:

Wir fordern ein Bildungssystem, das unsere Kinder lehrt, Tiere als Mitlebewesen auf diesem Planeten zu begreifen und ihre eigenen Lebenswelten respektvoll durch Beobachtung zu verstehen, statt sie schon in Bilderbüchern darzustellen, als gehörten sie in Ställe und hätten keinen anderen Lebensinhalt, als Milch, Eier oder gar Fleisch für den menschlichen Konsum zu erzeugen. Es darf nicht länger sein, dass noch Erwachsene glauben, Kühe gäben ohne Hochzüchtung und Dauerschwangerschaften Milch.

Tierindustrie als ökopolitisches Thema

Wir fordern die politische Auseinandersetzung mit den verheerenden Folgen der Tierindustrie für Klima und Umwelt. Als zentraler Faktor einiger der größten und wachsenden ökologischen Katastrophen dürfen die sogenannte Nutztierhaltung und der Konsum von Tierprodukten nicht länger auf der politischen Agenda fehlen.

Zukunftsweisende Subventionen statt Lobbypolitik

Wir fordern das Ende der staatlichen Subventionierung von Tierleid und stattdessen die Förderung des bioveganen Landbaus als zukunftsweisender Landwirtschaft mit Respekt vor Tieren und Umwelt.

Werbeverbot für Tierprodukte

Wir fordern ein Verbot der Werbung für Tierprodukte. Es ist makaber mit Bildern grinsender Schweine und kochender Hühner vorzugeben, die Tiere freuten sich auf ihre eigene Schlachtung. Ebenso ist es fatal, dass Werbebotschaften wie „Die Milch macht’s“ über die gesundheitlichen Risiken hinwegtäuschen, die von mehr und mehr Studien nachgewiesen sind. Die Werbeindustrie darf in unserer Gesellschaft nicht die Stelle der Gesundheitsbildung einnehmen. Tiere sind Persönlichkeiten, keine Industriestücke ohne Gefühl.

Systematischer Ausstieg aus der Tierproduktion

Wir fordern das Ende der Zucht von Tieren für menschliche Konsumgelüste und geförderte Umschulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Tierindustrie zu Berufen, deren Inhalt nicht die Tötung am Fließband ist, sowie den Ausbau nachhaltiger und auf ethischen Grundlagen für Menschen und Tiere basierenden Lebensmittelproduktion. Eine Veränderung, die nicht von heute auf morgen möglich ist, kann dennoch heute beginnen.

Weitere Fotos von der Demo am 19.06.2021 in Münster findest du auf unserem Flickr-Profil: https://www.flickr.com/photos/tierretter/albums/72157719431462283

Mehr Infos und Termine von Demos für die Schließung aller Schlachthäuser weltweit findest du auf der internationalen Homepage auf https://stopabattoirs.org/

Bei 400 unangekündigten Kontrollen bei Schweinemästern in NRW wurden in den meisten Betrieben Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt. Ein „erschreckendes Ergebnis“ nannte die NRW Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) das. In mehr als 230 Fällen sei mindestens ein Tierschutz-Verstoß festgestellt worden, so Heinen-Esser am Mittwoch. Die Ministerin zog in Düsseldorf Zwischenbilanz in Sachen Umweltkriminalität. Nach der Häufung von Bränden in Betrieben, bei denen Tausende Tiere verendet seien, habe man beispielsweise eine Verordnung zur Kontrolle von Elektroinstallationen in Tiermastbetrieben erlassen.

Nach der Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität in nordrheinwestfälischen Ministerium haben die Rechts- und Fachabteilungen des Ministeriums diese Aufgabe übernommen. Heinen-Esser sei mit der Aufstellung des Hauses beim Thema Umweltkriminalität sehr zufrieden.

Wir sehen das allerdings etwas anders. Zur Erinnerung: Unmittelbar nach Regierungsübernahme im Sommer 2017 löste die damalige Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) die europaweit angesehene Stabsstelle zur Bekämpfung von Verbraucherschutz- und Umweltkriminalität auf. Die Beamten hatten sich bis dahin unter anderem mit Ermittlungen zu großen Umweltskandalen wie Shell oder Envio, illegale Mülldeponien, Tierschutz-Delikten und Gewässer-Verschmutzungen befasst. Unter massiven Druck geriet Schulze Föcking, da sich die ihr untergeordnete Stabsstelle vor ihrer Auflösung auch mit Vorwürfen zur Schweinehaltung auf dem Hof ihrer Familie befasst hatte. Erst nach einer weiteren Affäre um einen falschen Hackerangriff trat Schulze Föcking im Mai 2018 zurück.

Wir finden das nach wie vor sehr bedenklich und auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft noch immer die Umstände, die zur Abschaffung der Stabsstelle geführt hatten. Ein 38seitiger Bericht, der ursprünglich für die Öffentlichkeit gedacht war, schlummert noch immer in Düsseldorf. Die schwarz-gelbe Landesregierung änderte im Sommer 2017 entscheidend die Strukturen im NRW Umweltministerium und wertete damit die Bekämpfung von Umweltkriminalität zur Nebensache ab.

Dass es nun bei rund 400 unangekündigten Kontrollen zu derart vielen Tierschutz-Verstößen gekommen ist, bestätigt zudem unsere Einschätzung. Eine industrielle Tierhaltung ist ohne Einbußen in Lebensqualität und somit ohne Tierleid nicht möglich. Die ohnehin laschen Tierschutzgesetze werden missachtet, das System Tierhaltung hat primär eine monetäre Ausrichtung, bei der Tiere nicht nur am Ende mit ihren Leben bezahlen, sondern zuvor ein grauenhaftes, qualvollen Leben bewältigen müssen.

Einen historischen Meilenstein könnte der Tierschutz in Europa am 10. Juni 2021 errungen haben. An diesem Tag stimmte eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments für das Ende der Käfighaltung in Europa. Die europaweit breit aufgestellte Bündnis-Initiative „End the Cage Age“ konnte durch eine Petition erreichen, dass 558 Abgeordnete für das Ende der Käfighaltung bei nur 37 Gegenstimmen und 85 Enthaltungen stimmten.

„Der Beschluss des EU-Parlamentes ist historisch und gleichzeitig überfällig. Denn die Haltungsbedingungen in Deutschlands und Europas Tierindustrie sind unhaltbar und gesellschaftlich längst nicht mehr akzeptiert. Die industrielle Tierhaltung, mit all ihren furchtbaren Folgen für Tiere, Klima und Umwelt, muss schnellstmöglich beendet werden. Wir haben durch unseren Umgang mit den Tieren nicht nur eine Pandemie verursacht, wir sind auch für den ersten menschengemachten Klimawandel und das sechste große Artensterben der Erdgeschichte verantwortlich. Jetzt kommt es darauf an, dass die EU-Kommission den Auftrag des Parlamentes auch umsetzt und sich nicht von der Agrarlobby ausbremsen lässt!“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Über 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 18 Mitgliedsstaaten – etwa 500.000 allein aus Deutschland – unterstützten die Initiative zum Ende der Käfighaltung. Konkret fordern wir gemeinsam mit der Bürgerinitiative ein Verbot von Käfigen für sogenannte Legehennen, Masthähnchen, Kaninchen, Junghennen, Legetieren, Wachteln, Enten und Gänsen. Außerdem umfasst der Beschluss ein Verbot von Abferkelbuchten und Kastenständen für Sauen und Einzelboxen für Kälber.

In der industriellen Tierhaltung herrschen unhaltbare Bedingungen für über 300 Millionen Tiere allein in der EU. Das leidvolle und meist kurze Leben dieser Tiere ist schlichtweg Tierquälerei, unzählige verbringen ihr ganzes oder zumindest einen Teil ihres Lebens in Käfigen. Dazu zählen Kaninchen (85 Prozent), Legehennen (50 Prozent), Schweine und viele weitere Tiere. Die EU-Kommission ist jetzt unter Zugzwang, ein Gesetz zur Abschaffung der Käfighaltung zu verabschieden. Durch den neuen Beschluss ist eine radikale Überarbeitung der völlig veralteten EU-Richtlinien zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere unumgänglich. Das EU-Parlament hat damit die EU-Kommission aufgefordert, die Gesetzte zu überarbeiten, um bis 2027 das Ende der Käfighaltung in Europa einzuleiten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll bis 2023 vorgelegt werden.

Weiterhin konnte mit einem Antrag der Grünen sowie der Linken ein Verbot der tierquälerischen Zwangsfütterung von Enten und Gänsen zur Produktion von Stopfleber erreicht werden, was hoffentlich das zeitnahe Ende dieses grausamen Tiermissbrauchs bedeutet.

Positive Reaktionen aus dem Parlament (Quelle: tierrechte.de):
Die Europaabgeordnete Eleonora Evi, Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Käfigfreie Landwirtschaft“ im EU-Parlament, erklärte: „Heute ist ein historischer Tag im Kampf für ein käfigfreies Europa. Mit der Annahme einer Entschließung, in der ein schrittweiser Auslauf der Verwendung von Käfigen in der EU-Tierhaltung gefordert wird, hat das Parlament die EU mit großer Mehrheit dazu gebracht, endlich die grausame Praxis der Käfighaltung zu beenden, die jedes Jahr über 300 Millionen Tiere dazu verurteilt, in einem Käfig zu leben. Mit dieser Entschließung senden wir eine unmissverständliche Botschaft an die EU-Kommission, die jetzt einen Legislativvorschlag vorlegen muss, um das Käfigzeitalter zu beenden und einen Übergang zu humaneren, nachhaltigeren und gesünderen Anbaumethoden in der gesamten EU zu ermöglichen.“

Die Europaabgeordnete Anja Hazekamp, Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Käfigfreie Landwirtschaft“, fügte hinzu: „Jedes Jahr werden in Europa Hunderte Millionen Tiere zu landwirtschaftlichen Zwecken in Käfigen eingesperrt. Sie leben unter schrecklichen Bedingungen, ohne die Möglichkeit, ihr natürliches Verhalten auszuüben. Nach der erfolgreichen Bürgerinitiative, die von 1,4 Millionen Bürgern unterzeichnet wurde, schließt sich das EU-Parlament nun der weithin unterstützten Forderung an, Tiere aus ihren Käfigen zu befreien. Die Linke betont, dass jetzt unverzüglich ein Legislativvorschlag vorgelegt werden muss. Spätestens 2027 müssen alle Tierkäfige in Europa verschwinden.“

Auch die für Gesundheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides nahm an der Aussprache über die Entschließung teil und bekundete ihre Unterstützung. Sie merkte an, dass die Verpflichtung der Kommission, das Wohlergehen der Tiere zu verbessern, „nach wie vor ein moralischer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Imperativ bleibt“.

Kein Pelz im Modehandel: Künftig sollen in Israel Pelzwaren nicht mehr verkauft werden können. Die israelische Regierung verbannt Pelz aus den Modegeschäften. Damit ist Israel das erste Land überhaupt, dass ein solches Verbot erteilt, das bereits in sechs Monaten in Kraft treten soll.

Einige Ausnahmen soll es dennoch geben, z.B. zu Bildungs-, Forschungs- oder religiösen Zwecken. Mit dieser Entscheidung hat Israel einen „ethischen Präzedenzfall“ geschaffen, an dem sich andere Länder ein Beispiel nehmen müssen. Durch diesen historischen Sieg gegen die Pelzindustrie können unzählige Füchse, Nerze, Marderhunde und Hasen davor geschützt werden, für ihre Pelze gewaltsam getötet zu werden.

Weltweit immer mehr Verbote und Einschränkungen: Seit Jahren schließen sich immer mehr Städte und Länder dem Trend an, Einschränkungen in Bezug auf Pelzprodukte durchzusetzen. In den USA ist der Verkauf von Pelz sowohl in Los Angeles als auch in San Francisco bereits verboten. Ganz Kalifornien will als erster Bundesstaat der USA diesem Schritt bis 2023 sogar folgen. Den Beschluss dazu hatte der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom schon 2019 unterzeichnet. Und auch in São Paulo (Brasilien) ist bereits der Import und Export von Pelzwaren verboten.

Ein komplettes Verbot zum Betreiben von Pelzfarmen hatte es im Jahr 2000 in Großbritannien gegeben. Seitdem folgten unter anderem Belgien, Österreich, Tschechien, Norwegen und die Slowakei.

Wir fordern ein weltweites Verbot von Pelzfarmen, der Trend zeigt, dass es möglich ist.

Tierversuche sind grausam, tierquälerisch, völlig überbewertet, ethisch in keinster Weise vertretbar und zudem überflüssig. In Münster leiden täglich Affen, Ratten, Mäuse, Kaninchen, Meerschweine, Fische, Hausschweine, Insekten und viele weitere Tiere in etlichen Versuchslaboren. Unzählige Tiere werden weltweit „verbraucht“. Als „Tierverbrauch“ bezeichnet die gnadenlose Tierlabor-Industrie und die Forscherinnen und Forscher in diesen Laboren den ständigen Bedarf an Nachschub von Tieren jeglicher Gattung. Allein im Affenlabor der Covance-Laboratories am Kesselfeld in Münster werden Jahr für Jahr etwa 2.000 Affen bei qualvollen Giftigkeitsprüfungen misshandelt und anschließend getötet. Dieser Standort wurde gerade sogar noch gravierend erweitert, sodass in Zukunft dort noch mehr Tiere gequält werden können.

Im Universitäts-Klinikum der Stadt Münster, genauer gesagt in der ZTE, der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung im Schatten der Bettentürme werdem im Gebäude 8, dem einzigen Gebäude, dass vor Ort auf den Hinweisschildern der UKM keine konkrete Bezeichnung hat, ebefalls Versuche an Affen durchgeführt. Zudem werden dort unter anderem Experimente an Ratten, Mäusen, Kaninchen und Minischweinen gemacht – nach den zum Teil lang andauernden Versuchen werden die Tiere getötet und entsorgt.

Im Fachbereich Biologie der WWU (Badestraße 9) werden seit vielen Jahren Versuche an Meerschweinen durchgeführt, am Institut für Physiologie experimentiert man an Ratten und Mäusen. Und am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin an der Röntgenstraße 20 müssen Mäuse und andere Tiere leidvolle Versuche über sich ergehen lassen – genau wie an vielen weiteren Orten in Münster – oft mit Sorgfalt geheim gehalten – finden Tierversuche statt.

Den Betreiber*innen der uns bekannten Labore haben wir die Frage gestellt, was dort eigentlich genau passiert, wie Experimente an Tieren durchgeführt werden und weshalb diese Versuche stattfinden. Antworten gab es leider keine. Ebenso haben wir beim zuständigen Münsteraner Veterinäramt nachgefragt, was in den Laboren in Münster genau geschieht und wo noch weiterte Tierversuchs-Standorte in Münster sind. Als zuständige Behörde ist das Veterinäramt gesetzlich dazu verpflichtet, die genauen Daten und Vorgehensweisen bei den Versuchen, deren rechtliche Grundlage, Zahlen und Fakten zusammen zu tragen. Uns konnten die Mitarbeiter*innen leider diese Fragen nicht beantworten, da die Labore, in denen Tierversuche stattfinden gesetzlich geschützt sind, und diese Daten offensichtlich nichts für die Öffentlichkeit sind.

Nach weiteren Anfragen, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gerichtet waren, bekamen wir lediglich die Antwort, dass das IFG NRW auf unsere Anfragen nicht anzuwenden sei. Zu diesem Thema sei angemerkt, dass das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) auf der eigenen Homepage folgendes veröffentlicht:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.

Dieses Gesetz ist erstmal super, da auf dieser Gesetzesgrundlage alle Büger*innen Informationen bekommen können, die durch Behörden erhoben werden bzw. die Behörden bereits vorliegen. Leider gilt das allerdings nicht, wenn eine Anfrage zu Informationen von Forschungseinrichtungen gestellt wird, soweit diese im Bereicht Forschung, Lehre (…) tätig werden. Diese sogenannte „Bereichsausnahme“ des IFG sorgt dafür, dass Informationen über Tierversuchslabore, Informationen über die Anzahl und Art der dort gehaltenen Tiere, Informationen über genaue Standorte von tierexperimentellen Einrichtungen sowie Vorgehensweisen bei Tierversuchen gänzlich aus dem Informationszugang herausgenommen werden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass die Forschung von potentiellen Einflüssen von außen geschützt wird…, Transparenz sieht anders aus!

Dabei haben sich die EU-Mitgliedsstaaten schon im Jahr 2010 in der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU zu dem Ziel bekannt, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen. Diese Richtlinie verpflichtet die Länder ebenfalls dazu, die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden aktiv zu fördern. Tierversuchsfreie Tests sind aber nach wie vor rar und die Zahl der Terversuche skandalös hoch.

Wir fordern, dass Tierversuche abgeschafft werden. Sofort. Für immer.

„Vernünftiger Grund“ ins Jagdgesetz – die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten kürzen und Oline-Petition unterstützen!

Das wesentliche Grundprinzip des Tierschutzrechts ist, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. ​“Vernünftig ist ein Grund, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden“ (Lorz-Metzger, TierSchG § 1 Rn 62).

 Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes. Anderenfalls kann nicht von einer „weidgerechten Jagd“ gesprochen werden.

Um hier die erforderliche Klarheit zu schaffen, ist eine entsprechende Regelung in das Bundesjagdgesetz einzuführen und die Liste der weit über 100 jagdbaren Tierarten der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt, anzupassen. Diese Forderung richtet sich sowohl an die amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, als auch an die politisch Verantwortlichen der Parteien, die beabsichtigen in der kommenden Legislaturperiode eine Regierungspartei im Bundestag zu stellen, und an die zuständigen Ministerien in den Ländern.

Fuchsjagd: Jäger*innen töten und entsorgen jedes Jahr über 400.000 Füchse 

Der Rotfuchs wird in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt. Während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt, Hunde werden in ihren Bau, den Rückzugsort für die Geburt der Welpen, geschickt, man hält sie in kargen Zwingern gefangen, um sogenannte Bau- oder Bodenhunde an ihnen auszubilden, sie sind Opfer von Treibjagden und Fuchswochen. Jedes Jahr sterben weit über 400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd. 

​Jäger*innen argumentieren gerne, dass die Zahl der Füchse überhandnehme, würden sie nicht bejagt. Das ist natürlich völlig falsch: Im Kanton Genf wird dem Fuchs mit wenigen Ausnahmen seit 1974 nicht mehr nachgestellt, in Luxemburg seit 2015. Die Zahl der Füchse ist seitdem weder in Genf noch Luxemburg ausgeufert.  Wo die Jagd nicht störend in die Natur eingreift, entwickelt sich mehr Artenvielfalt.

Dabei sind Füchse äußerst nützlich: Sie fressen das Aas überfahrener Tiere, erbeuten bis zu 5.000 Mäuse pro Jahr und sind „Fitness-Trainer“ ihrer Beutetiere: Durch das Reißen kranker und schwacher Tiere wird die Ausbreitung von Krankheiten verhindert, während fitte Individuen ihr Erbgut an die nächste Generation weitergeben können.

​In den letzten 11 Jahren wurden in Deutschland über fünf Millionen Füchse getötet, trotzdem hat sich die Zahl der Feldhasen in dieser Zeit um etwa 40 Prozent reduziert, die Zahl der Rebhühner um über 60 Prozent. Davon, dass die intensive Fuchsjagd zur Stabilisierung dieser Tierarten beiträgt, kann also keine Rede sein. Nicht der Fuchs ist die Ursache für den Rückgang dieser – nach wie vor bejagten – Arten, sondern die Zerstörung von Lebensraum und Nahrungsquellen, insbesondere durch die intensive Landwirtschaft.

​Füchse dienen weder als Lebensmittel, noch findet das Fell der Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Ein weiteres Beispiel ist die Vogeljagd: Deutsche Jäger*innen töten über zwei Millionen Vögel pro Jahr

Wohl die wenigsten Menschen bekommen jemals die Waldschnepfe zu Gesicht. Sie lebt von Regenwürmern, Käfern, Tausendfüßlern. Auf der aktuellen Roten Liste steht sie auf der Vorwarnliste. Außerdem gilt sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Art! Dennoch wurden im Jagdjahr 2019/2020 fast 10.000 dieser Zugvögel in Deutschland geschossen. Von der Waldschnepfe werden die Eingeweide gelegentlich krossgebraten als „Schnepfendreck“ auf Toast serviert. Ist das ein vernünftiger Grund, eine „besonders geschützte“ Art zu jagen?

Insgesamt werden in Deutschland jedes Jahr über zwei Millionen Vögel im Rahmen der Jagd getötet – die wenigsten davon werden als Lebensmittel „verwertet“, den meisten als sogenannten Schädlingen nachgestellt. Belege dafür, dass die Jagd einen positiven Einfluss auf die Schadensituation durch Wildvögel in der Landwirtschaft hat, können allerdings nicht auf den Tisch gelegt werden. Für die meisten Vogelarten dürfte kein vernünftiger Grund für deren Bejagung vorliegen. In Situationen, wo es zu Konflikten zwischen den Nutzungsinteressen des Menschen und den Lebensraumansprüchen von Vögeln kommt, sollten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Für die meisten Probleme wird es Lösungen geben, die für die entsprechende Tierart nicht tödlich ist.

Wie sieht es mit Abschuss von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes aus?

Über den Abschuss von Hunden und Katzen in Deutschland gibt es keine verlässlichen Statistiken. Auf der Basis von Streckenlisten einiger weniger Bundesländer kann man aber davon ausgehen, dass etwa 200.000 bis 300.000 Katzen pro Jahr von Jägern erschossen oder in Fallen getötet werden. Schätzungsweise einige Hundert Hunde werden pro Jahr im Rahmen des Jagdschutzes getötet.

Rechtsgrundlage sind die in den Landesjagdgesetzen individuell geregelten Befugnisse der Jagdschutzbeauftragten. Ziel der Regelung soll der Schutz des Wildes vor Gefahren aller Art sein. Doch der läuft beim Abschuss von Katzen weitgehend ins Leere. Zum einen gibt es nur ganz wenige jagdbare Tierarten (Kaninchen, junge Feldhasen, Rebhuhn-/Fasanenküken), die überhaupt Opfer von Katzen werden könnten, zum anderen trägt die Tötung von Hauskatzen nicht zum Erhalt der Bestände dieser Tierarten bei. Die Tötung von Hauskatzen ist in Bezug auf den Nutzen unverhältnismäßig und der denkbar größte Eingriff in das Eigentumsrecht des Katzenhalters.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten. Mittels milderer Maßnahmen als dem Tod kann man lokalen Problemen entgegentreten. Diese Probleme betreffen dann aber eher den Naturschutz als die jagdlich genutzten Arten. Zu den Maßnahmen gehören das Einfangen mit dem Ziel der Ermittlung des Katzenhalters, die Kastration, das Chippen und Registrieren. 

Als Mitglied im Aktionsbündnis Fuchs unterstützt tierretter.de e.V. die Kampagne „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“ – hier geht´s zur Petition: https://www.change.org/stopkilling

„Bündnis gegen Tierversuche Münster“ informiert über Tierversuche – Mahnwache am 24. April 2021!

tierretter.de ist Kooperationspartner vom Bündnis gegen Tierversuche Münster (BGT Münster), das ab sofort mit einer eigenen Homepage im Internet auf www.bündnis-gegen-tierversuche.de erreichbar ist.

Unter dem Motto „Tierversuche abschaffen – JETZT!“ veranstaltet das Bündnis verschiedene Aktionen wie Demos oder Mahnwachen, die das sofortige Ende von Tierversuchen fordern.

In Münster gibt es verschiedene Institutionen und Laboratorien, in denen zahllose Tiere bei Versuchen gequält und getötet werden. Neben vielen anderen Tieren sterben allein im Affenlabor von Covance (Covance Laboratories, Am Kesselfeld) jährlich etwa 2.000 Affen nach qualvollen Giftigkeitsprüfungen.

Im Universitätsklinikum Münster, der Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung (ZTE, Albert-Schweizer-Kampus, Gebäude 8) leiden weitere Affen, Ratten, Mäuse, Kaninchen, Schweine und weitere Tiere bei fragwürdigen Tierversuchen.

Zahlreiche Meerschweinchen werden regelmäßig im Fachbereich Biologie Westfälischen Wilhelms Universität (WWU Münster, Badestraße 9) „verbraucht“, im Institut für Physiologie der WWU (Robert-Koch-Straße 27a) zudem weitere unzählige Ratten und Mäuse.

Auch das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin (MPI, Röntgenstraße 20) forscht in Münster an Mäusen und anderen Tieren.

An vielen weiteren Orten in Münster – oft mit Sorgfalt geheim gehalten – finden Tierversuche statt, denen sich das „Bündnis gegen Tierversuche“ entgegenstellt und die Betreiber*innen sowie die Politik zu einem Wandel in der Forschung hin zu einer tierversuchsfreien Forschung auffordert.

Mahnwache gegen Tierversuche am 24. April in Münster

Am 24. April 2021 ist der Internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche, an dem an vielen Orten für die Abschaffung demonstriert wird. In Münster veranstaltet an diesem Tag das „Bündnis gegen Tierversuche“ von 12:00 – 14:00 Uhr vor dem LWL-Museum für Kunst und Kultur an der Rothenburg in Münster eine Mahnwache.

Wir würden uns freuen, wenn ihr dabei seid!

Mehr Infos über das „Bündnis gegen Tierversuche“ gibt´s auf Facebook:

https://www.facebook.com/BuendnisGegenTierversucheMuenster

Und hier findest du das „Bündnis gegen Tierversuche“ auf Instagram:

https://www.instagram.com/buendnis_gegen_tierversuche_ms/