• Home
  • Spenden
    • Fördermitgliedschaft
    • Spenden
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Newsletter
  • Recherchen
    • Recherchen
    • Medienarchiv
  • Über uns
    • Über uns
    • Tätigkeitsberichte
  • Missstand melden
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum

Tierschutz Hundeverordnung – eigentlich eine klare Sache

HomeAllgemein Tierschutz Hundeverordnung – eigentlich eine klare Sache
September 15, 2019 by Bernd Bünker in Allgemein, Anzeige, Kettenhund 0 Kommentare 1472 0

Immer wieder erreichen uns Meldungen über Hundehaltungen, die den nach unserer Meinung ohnehin mageren gesetzlichen Mindestanforderungen für das Halten von Hunden gemäß der Tierschutz Hundeverordnung nicht entsprechen. So wird in diesem Gesetz unter anderem die Mindestgrößen von Hundezwingern geregelt, die von vielen Hundehaltern in der Umsetzung immer wieder weit unterschritten werden. Der kleinste gesetzlich zulässige Zwinger für einen Hund mit einer Widerristhöhe von bis zu 50cm muss beispielsweise eine Bodenfläche von mindestens sechs Quadratmetern haben, bei dem die kürzeste Seite eine Länge von zwei Metern nicht unterschreiten darf, zuzüglich muss dem Hund ständig eine wärmeisolierte Schutzhütte zur Verfügung stehen. Bei Hunden mit einer Widerristhöhe von 50-65cm muss die Grundfläche 8qm und bei noch größeren Hunden mindestens 10qm haben.

Auch das Halten eines Hundes in einer sogenannten Anbindehaltung ist in der Tierschutz Hundeverordnung geregelt, bei der einem Hund ständig eine von ihm zu erreichende Mindestfläche von 30 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss und weitere Besonderheiten in der Art der Anbindematerialien, der Beschaffenheit von Geschirren bzw. Halsbändern etc. geklärt werden.

Informationen über Hundehaltungen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht ausreichend entsprechen, zeigen wir sofort bei den zuständigen Veterinärämtern, den Ordnungsämtern und der Polizei an und fordern neben einer behördlichen Kontrolle die Umsetzung des Gesetzes. Wenn du selbst Beobachter*in einer illegalen Hundehaltung wirst, kannst du das auch tun. Anonym, bei jedem Veterinär- oder Ordnungsamt. Nach einer tierschutzrelevanten Anzeige sind die Behörden verpflichtet, dieser Meldung nach zu gehen und ggf. entsprechende Auflagen zur Einhaltung der gesetzlichen Grundlage zu erteilen.

tierretter.de lehnt grundsätzlich beide Haltungsmöglichkeiten für Hunde ab, sowohl die Form der Haltung eines Hundes in einem Hundezwinger als auch die Haltung von Hunden in Anbindehaltung.

kleiner Zwinger 1
Kettenhunde
kleiner Zwinger 2
mini Zwinger 1
kleiner Zwinger 3
Infostände in Münster, Lüdinghausen und Coesfeld NEUE VERÖFFENTLICHUNG: Schweinemast unter der Lupe

Ähnliche Berichte

  • 30900
    Nerzfarm in Grabow – Legal, aber grausam
    Juni 04, 2016   /   0 Kommentare
    In Deutschland sind immer noch mehrere Pelzfarmen in Betrieb. Der größte Teil
  • 00
    NEUE RECHERCHE: Karneval der Tiere
    April 30, 2017   /   0 Kommentare
    Karneval, Fasching, Fasnacht - können Traditionen und Brauchtümer
  • 40081
    Fasanen-Henne aus Kofferfalle befreit – Jagd ist Mord
    März 01, 2017   /   0 Kommentare
    Die Falle, auf die wir aufmerksam wurden, ist eine sogenannte Kofferfalle und

Abonniere unseren Newsletter

Anmelden

Aktuelles

  • WEF – Welttag für das Ende der Fischerei am 27.03.2021
  • Weihnachten 2020 vegan – damit vom „Fest der Liebe“ auch die Tiere etwas haben!
  • tierretter.de deckt Tierquälerei im Kreis Steinfurt auf: Landwirte jetzt verurteilt!
  • Schweinemäster verurteilt – Hat das was mit Tierrechten zu tun?
  • Veterinäramt Essen greift durch?
  • Illegale Fallenjagd in Münster

Folge uns!

Copyright © 2021 tierretter.de | All Rights Reserved.
  • Spenden
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
MENU
  • Home
  • Spenden
    • Fördermitgliedschaft
    • Spenden
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Newsletter
  • Recherchen
    • Recherchen
    • Medienarchiv
  • Über uns
    • Über uns
    • Tätigkeitsberichte
  • Missstand melden
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum