Tierschutz ist seit 2002 Staatsziel und ist so auch im Grundgesetz verankert. Wie es um den Tierschutz in Deutschland wirklich steht, zeigen immer wieder Aufnahmen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen: Schweine leiden in reizarmen Betonbuchten, Hühner leben dichtgedrängt zu zehntausenden in Hallen, Kälber werden nach der Geburt ihrer Mutter entrissen. Wenn solche Aufnahmen einen neuen Skandal auslösen, werden immer wieder Forderungen nach neuen oder strengeren Gesetzen laut. Was ist von neu erlassenen Gesetzen zu halten? Sichern diese den Tierschutz in Deutschland?
Die Tierschutz-Nutztierhaltungssverordnung wurde seit 2002 in vielen Punkten erweitert oder angepasst. Die neuen Vorschriften zum Halten von Pelztieren beispielsweise sind so gestaltet worden, dass die Produktion von Pelz in Deutschland schlichtweg nicht mehr rentabel ist. Fälle wie dieser zeigen, wie systematisch Tierquälerei in der sogenannten Nutztierindustrie ist. Müssten die Ställe wirklich an artgerechte Lebensbedingungen angepasst werden, lohnt es sich einfach nicht mehr: Ein funktionierendes, ausbeuterisches System der Nutztierhaltung ist ohne Tierquälerei nicht möglich.
Einige Tierarten werden in der Nutztierhaltungssverordnung überhaupt nicht beachtet, so gibt es beispielsweise keine verbindlichen Vorschriften zum Halten von Puten oder Enten. Für Kaninchen gab es ebenfalls lange keine Vorschriften. Erst im Jahr 2014 wurden sie in die Verordnung aufgenommen. Tierschützer*innen hatten immer wieder Aufnahmen von eingepferchten Kaninchen in kommerziellen Mastbetrieben veröffentlicht, woraufhin der Gesetzgeber handeln musste, denn der öffentliche Druck wurde zu groß.
Auch tierretter.de hat Kaninchenmastanlagen dokumentiert, Ställe, die so eigentlich gar nicht mehr hätten betrieben werden dürften. Allerdings hat der Gesetzgeber lange Übergangsfristen für diese Gesetze erlassen, um den tierhaltenden Betrieben eine Zeit einzuräumen die Ställe an die neuen Bedingungen anzupassen. Anfang 2019 müssen die Ställe den neuen Vorgaben entsprechen, zudem gibt es für Betriebe die einen Teil der Anforderungen schon umsetzen eine erweiterte Frist bis 2024.
Haltungen, wie in dieser Bildergalerie zu sehen, sind nicht mehr legal.
tierretter.de lehnt das Züchten von Tieren, nur um diese irgendwann zu töten grundsätzlich ab. Tiere sind fühlende Lebewesen, genau wie wir Menschen. Und sie verdienen ein grundsätzliches Recht zu leben, genau wie wir Menschen. Wir brauchen kein Fleisch um zu überleben, über eine Million Menschen, die sich rein pflanzlich ernähren, zeigen das jeden Tag.
Werden Bilder aus Kaninchenmastbetrieben gezeigt, empören sich die Menschen - eigentlich sind sich alle einig, dass das nicht richtig ist und enden muss. tierretter.de vermutet, dass gerade die Bilder aus Kaninchenmastbetrieben regelmäßig eine besonders große Empörung auslösen, weil viele Menschen wissen welche Bedürfnisse Kaninchen haben. Bei Schweinen oder anderen Tieren, die zur Fleischproduktion gemästet werden, scheint das anders zu sein, obwohl sie in den Mastbetrieben unter ähnlich schlimmen Bedingungen leben müssen. Doch im Gegensatz zu Schweinen, Hühnern, Enten oder Puten werden Kaninchen oft auch als sogenannte „Haustiere“ gehalten. Genauso wie ein Kaninchen hoppeln will, möchte ein Schwein rennen. Genauso wie ein Kaninchen buddeln möchte, möchte ein Huhn im Sand baden oder eine Ente schwimmen. Hier eine Grenze zwischen den Tierarten zu ziehen, nur weil uns bestimmte Tierarten vermeintlich näher sind, ist nicht nachvollziehbar. Und nur eine konsequente Abkehr von tierischen Produkten respektiert alle Tiere. Denn auch sie sind genauso fühlende Lebewesen wie wir Menschen.
Wo machst Du den Unterschied?
Die Behörden und Gesetze respektieren Tiere jedoch nicht und so bedeuten auch die neu geschaffenen Haltungsvorschriften für Kaninchen mitnichten ein artgerechtes Leben, bevor diese Tiere getötet werden. Nicht einmal die Haltung in Käfigen wird konsequent verboten, sondern nur unter bestimmte Auflagen gestellt. Weiterhin schneiden sich die dünnen Drahtgitter in die sensiblen Pfoten der Kaninchen, auch wenn ihnen ein befestigter Bereich und eine zweite Ebene zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Kaninchen bekommt eine Fläche von 1500 Quadratzentimetern. Das entspricht einer Fläche von 50cm x 30cm - nur wenig größer als zwei DinA4 Blätter. Die Gesetze schützen keine Tiere, sie regeln nur deren legale Ausbeutung.
Am relevantesten an den neuen Gesetzen sind jedoch jene Teile, die von der Verordnung nicht betroffen sind: Hobbyzüchter. Denn die Verordnungen gelten nur für kommerzielle Betriebe. Die unzähligen Kaninchenboxen in Hinterhöfen, die sogar einen weitaus größeren Prozentsatz der Kaninchenfleischerzeugung ausmachen, müssen die Verordnungen nicht einhalten.
Die tierquälerische Haltung, wie man sie in dieser Galerie sieht, bleibt weiterhin legal. Sie findet im Gesetz keine Beachtung.
Und so leiden Kaninchen weiter - in Mastbetrieben, weil die neuen Vorschriften alles andere als tiergerecht sind, bei Hobbyzüchtern, weil diese von dem Gesetz nicht einmal betroffen sind und überhaupt leiden sie nur, weil Menschen die Körper toter Tiere essen wollen. Wir setzen uns ein für einen konsequenten Tierschutz, der jedes Tier als fühlendes Lebewesen betrachtet - und das bedeutet deren Körper nicht zu essen, deren Häute nicht zu tragen und auch zur eigenen Unterhaltung Tiere nicht einzusperren und zu begaffen.